Mit dem geplanten Bau und Betrieb der neuen Kehrichtverbrennungsanlage in Weinfelden im Umfang
von über 500 Millionen Franken kommen grosse Herausforderungen und finanzielle Risiken auf die
Trägergemeinden zu – also auch auf die Stadt Weinfelden. Die Finanzierung der KVA Thurgau ist zurzeit
noch nicht geklärt, unter anderem weil öffentliche Anleihen herausgegeben werden sollen. Damit diese
am Markt attraktiv sind, soll erneut eine Haftung von 1’000 Franken pro Einwohnerin und Einwohner von
den Verbandsgemeinden eingeführt werden.
Dies führt uns zu den folgenden Fragen an den Stadtrat:
1. Liegen der Stadt Weinfelden verlässliche Zahlen für Planung, Bau, Betrieb und Amortisation der
geplanten Anlage mitsamt Businessplan für die Entsorgung, Verbrennung sowie den Abverkauf von
Fremdwärme und Strom vor, insbesondere unter Berücksichtigung des Risikos durch die neue EU
Verordnung die Abfall-Exporte ab 2029 untersagt?
2. Liegt der Stadt Weinfelden ein schlüssiges Argumentarium vor, warum die bestehende KVA nicht
ergänzt wird um eine dritte Ofenlinie und die Sanierung/Erneuerung im Betrieb geschieht?
3. Wie wird das finanzielle Risiko für die Stadt Weinfelden als Standortgemeinde des Zweckverbands
KVA Thurgau beurteilt?
4. Bräuchte es für den Haftungsfall von ungefähr 13 Millionen Franken (13’000 Einwohner * 1’000
Franken) einen risikoorientierten Betrag in der Finanzrechnung der Stadt als Rückstellung?
5. Ist eine Volksabstimmung für die Wiedereinführung der Haftung für die KVA Thurgau erforderlich?
6. Welche Kompetenzen hat der oder die KVA-Delegierte der Stadt Weinfelden?
7. Welches Beschlussorgan legt die Haltung der Stadt Weinfelden an der Delegiertenversammlung der
KVA Thurgau fest? Generell, egal zu welchem Thema.
8. Wie wird die Stadt Weinfelden das geplante Aussetzen der pauschalen Rückerstattung von zwölf
Franken pro Einwohnerin und Einwohner kompensieren? Im Budget sind CHF 150’000 vorgesehen.
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